AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hummel Möbelverleih GmbH.

I. FÜR VERMIETUNG UND VERKAUF GELTENDE BEDINGUNGEN

1. Geltung der Bedingungen

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden zurückgewiesen.

1.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.

3. ZAHLUNGEN

3.1 Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug zahlbar.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens vor Auslieferung der Ware fällig.

3.3 Direktaufträge unmittelbar vor und während einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen.

3.4 Auslandsschecks werden mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet.

3.5 Auslandszahlungen sind grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung und per Vorkasse zu leisten.

3.6 Gerät der Vertragspartner in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die konkrete Berechnung des Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens möglich.

3.7 Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnung geltend gemacht.

3.8 Wir sind berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners zunächst auf dessen älteste fällige Forderung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung (§ 367 BGB) anzurechnen.

3.9 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.

3.10 Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen sowie bei Einleitung eines der Schuldenregulierung dienenden Verfahrens werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig.

3.11 Solche Umstände berechtigen uns ferner, noch ausstehende Lieferungen per Nachnahme zu versenden oder für sie Vorauskasse oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei weiterem Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. GERICHTSSTAND

Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz der Hummel Möbelverleih GmbH. Es kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden, zur Anwendung.

II. ZUSÄTZLICH ZU I. GELTENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

1. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1.1 Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden zurückgewiesen.
1.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. MIETZEIT

2.1 Der Mietgegenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

2.2 Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter.

2.3 Die Mietzeit endet mit dem Ende der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt vereinbart worden ist.

2.4 Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde mit dem Vermieter schriftlich ein Anschlussauftrag abgeschlossen.

3. LIEFERUNG

3.1 Lieferzeiten
a.) Bei vom Vermieter transportkostenfrei belieferten Veranstaltungen erfolgt die Anlieferung im Sammeltransport, dessen Termin der Vermieter festlegt. Der Vermieter sichert eine Lieferung vor Beginn der Veranstaltung zu. Lieferungen zu abweichenden Terminen sind für den Mieter kostenpflichtig.
b.) Ansonsten erfolgt die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung vor Beginn der Veranstaltung.
c.) Ist bei Anlieferung der Messestand personell nicht besetzt, so gelten mit dem Abstellen der Mietgegenstände auf dem Messestand die Mietgegenstände als ordnungsgemäß übergeben. Der Mieter trägt ab diesem Zeitpunkt die Gefahr für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Legitimation der bei der Anlieferung der Mietgegenstände angetroffenen Personen zu überprüfen. Wird die Anlieferung oder Rückholung der Mietgegenstände durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
d.) Anlieferung mit Sondergenehmigung
Ist die Anlieferung bzw. Abholung des Mobiliars nur mit Sondergenehmigung oder Ausweis möglich, ist dies dem Vermieter vorab anzuzeigen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Vermieter rechtzeitig und kostenfrei die nötigen Ausweise und Genehmigungen erhält. Sollte eine Übergabe der Ausweise oder Genehmigungen nicht termingerecht erfolgen oder gar versäumt werden, haftet der Mieter für Verzögerungen bei der Anlieferung bzw. der Abholung. Die dabei entstehenden Kosten sind dann ebenfalls durch den Mieter zu tragen. Gleiches gilt, wenn die Lieferung nicht durch unser Unternehmen erfolgt, sondern durch beauftragte Dritte.

3.2 Lieferschwierigkeiten und Gefahrenübergang
a.) Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Vermieters beschränkt. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen des Speditionsgewerbes.
b.) Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahrenübergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
c) Der Vermieter kann in Ausnahmefällen statt der bestellten Ware gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglichen bestellten Ware liefern.

3.3 Transport durch Spedition/Kurier/Selbstabholer
a.) Im Regelfall wird das Mietgut durch eine vom Vermieter beauftragte Spedition angeliefert und wieder vom Veranstaltungsort abgeholt. Der Transport erfolgt in eigens dafür vorgesehenen Verpackungen. Die Kosten werden im Angebot ausgewiesen und sind vom Mieter zu tragen. Falls die Ware zum vereinbarten Termin durch die Spedition nicht angeliefert ist, muss der Mieter sich innerhalb von zwei Stunden nach dem vereinbarten Liefertermin mit dem Vermieter in Verbindung setzen, damit gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden können.
b.) Der Mieter kann die Abholung vom Lager des Vermieters oder die Rücksendung des Mietguts auf Wunsch auch durch eine von ihm selbst beauftragte Spedition auf eigene Kosten und Verantwortung durchführen lassen. In diesem Fall muss das Mietgut zum vereinbarten Termin beim Vermieter eintreffen, andernfalls werden unabhängig von der vorangegangenen Mietdauer für jede angefangene Verzögerungswoche erneut 100% des Listenmietpreises fällig.
c.) Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände nur in dafür geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden dürfen. Für die fachgerechte Einlagerung des Leergutes, die ordnungsgemäße Verpackung des Mietgutes, für den fachgerechten Transport sowie für die termingerechte Rücklieferung an uns ist der Mieter verantwortlich.
Die Rücklieferung hat während der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen. Sämtliche Kosten der Rücklieferung trägt der Mieter. Falls das Mietgut nicht zum vereinbarten Termin beim Vermieter eintreffen sollte, werden unabhängig von der vorangegangenen Mietdauer für jede angefangene Verzögerungswoche erneut 100% des Listenmietpreises fällig.
Die Rücklieferung hat grundsätzlich an das Lager des Vermieters zu erfolgen, es sei denn mit dem Vermieter ist ein anderer Ort der Rückforderung ausdrücklich vereinbart.
d.) Bei Rücklieferung prüft der Vermieter die Vollständigkeit und Qualität des Mietmobiliars (inklusive etwaiger Einzelteile).

4. PRÜFUNGSPFLICHTEN UND REKLAMATIONEN

4.1 Der Mieter ist verpflichtet, sich unverzüglich nach der Anlieferung von dem ordnungsgemäßen Zustand der Mietgegenstände und der Vollständigkeit der Lieferung zu überzeugen.

4.2 Mit der Annahme der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Etwaige Reklamationen seitens des Mieters in Bezug auf nicht vertragsgemäße Leistungen müssen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

4.3 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Übliche Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

4.4 Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Mietpreises entsprechen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

4.5 Alle Maßangaben des Vermieters sind zirka-Maße. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Form, Maß und Farbe vor, soweit dies für den Besteller zumutbar ist.

4.6 Die Möglichkeit, die Reklamation durch den Vermieter zu beheben oder begutachten zu lassen, muss durch den Mieter eingeräumt werden.

4.7 Teppich: Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen (DIN-Norm) in Qualität, Farbe, Design, Länge, Breite, Ausrüstung, Gewicht oder Verarbeitung berechtigen nicht zur Mängelrüge.

5. RÜCKGABE DER MIETSACHE

5.1 Die Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende vom Mieter abholfähig und zugänglich bereitzustellen und werden vom Vermieter schnellstmöglich zurückgeholt.

5.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände längstens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.

5.3 Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung eine zusätzliche Miete verlangen. Weitergehender Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen.

5.4 Mehrkosten aufgrund von vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände sind vom Mieter zu tragen.

5.5 Falls das Mietgut trotz zweimaligen Versuchs nicht abgeholt werden kann, ist der Mieter verpflichtet, es auf eigene Kosten innerhalb von 4 Tagen ab dem letzten vergeblichen
Abholversuch zu uns zurückzuschicken. Dies gilt auch, falls der Mieter das Mietgut versehentlich vom vereinbarten Abholort mitgenommen hat.

6. MIETPREISE

6.1 Alle vereinbarten Preise sind Euro Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Für die Anlieferung und Rückholung der Mietgegenstände werden die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt.

6.3 Der Vermieter behält sich vor, nur gegen Vorkasse zu liefern.

6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung der Mietgegenstände zu verweigern, bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

7. HAFTUNG DES MIETERS / SCHÄDEN AN MIETGEGENSTÄNDEN

7.1 Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung der Mietgegenstände und endet mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist.

7.2 Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung während der Mietzeit. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigung des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

7.3 Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für Beschädigungen, die beispielsweise durch grobe Verschmutzung oder nicht rückstandslos entfernbare Beklebungen der Mietgegenstände entstanden sind, hat er den Reparaturaufwand bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu ersetzen.

7.4 Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, die Mietgegenstände wurden nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart.

7.5 Schäden und Verluste für Aluvision Mietgegenstände werden zum vollen Aluvision Listenpreis (Netto) in Rechnung gestellt. Umbauten und Änderungen an Mietgegenständen, insbesondere Bohrungen oder Verschraubungen, sind ohne Zustimmung des Vermieters ausdrücklich untersagt.

8. HAFTUNG DES VERMIETERS

8.1 Die Haftung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters und des Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass
a.) Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
b.) sonstige Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder Erfüllungshilfen beruhen.

8.2 Für Schäden, die in keinem Zusammenhang mit der Vermietung der Mietgegenstände stehen, haftet der Vermieter nicht.

8.3 Für in Schränken etc. verbliebenes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.

9. VERSICHERUNG

9.1 Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände nicht versichert sind. Eine Versicherung der Mietgegenstände für die Laufzeit einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen und ist durch den Mieter selbst vorzunehmen.

9.2 Der Versicherungswert des Mietgutes wird auf Wunsch schriftlich mitgeteilt. Leicht zerbrechliches Material, wie Tischplatten, Vitrinen und sonstiges Mobiliar aus Glas sind extra zu versichern bzw. bei der Versicherung anzumelden. Wegen des höheren Risikos im Ausland und der evtl. längeren Mietdauer sind Auslandseinsätze bei der Versicherung extra anzumelden.

10. KÜNDIGUNGSRECHT UND STORNIERUNG

10.1 Eine Stornierung seitens des Mieters ist bis 14 Tage vor Liefertermin kostenfrei möglich, bei späterer Stornierung wird die volle Mietgebühr berechnet.

10.2 Eine Kündigung des Mietvertrags ist nur möglich, wenn dieser eine Pflichtverletzung des Vermieters zugrunde liegt.

10.3 Nach Mietbeginn ist der Mieter erst dann zur Kündigung berechtigt, wenn die behaupteten Mängel auf einer Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, die Mängel rechtzeitig reklamiert worden sind (4.2) und eine Nachbesserung seitens des Vermieters fehlgeschlagen ist.

III. ZUSÄTZLICH ZU I. GELTENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF

1. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Vertragspartner ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

2. LIEFERZEITEN

2.1 Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind freibleibend, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.2 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen nicht zu vertreten.

2.3 Diese Lieferverzögerungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Lieferfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

2.4 Unrichtige bzw. unvollständige Angaben entbinden den Verkäufer von jeder Einhaltung von Terminvereinbarungen.

3. GEFAHRENÜBERGANG

3.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Spediteur übergeben wurde.

3.2 Ware aus Glas muss in Anwesenheit des Fahrers auf Bruch kontrolliert werden.

3.3 Erkennbare Transportschäden werden nur anerkannt, wenn diese sofort beim Empfang der Ware festgestellt und auf dem Anlieferbeleg vermerkt werden.

3.4 Beschädigungen der Verpackung müssen auf dem Frachtbrief bzw. auf dem Übergabeschein vermerkt werden.

3.5 Die Ware muss auch bei äußerlich unbeschädigter Verpackung innerhalb von 3 Tagen ab Zustellung auf Transportschäden kontrolliert werden. Eventuelle Schäden sind unverzüglich dem Verkäufer schriftlich zu melden. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.

4. WANDLUNG UND MINDERUNG

4.1 Wandlung oder Minderung des Preises und Nachlieferung kann erst dann verlangt werden, wenn ein Nachbesserungs- oder Nachlieferungsversuch seitens des Verkäufers erfolglos verlaufen ist.

4.2 Echtholz, Echtholzfurniere und Leder sind Naturprodukte. Abweichungen in Farbe, Struktur und Oberfläche sind deshalb möglich. Bei Metallen, insbesondere bei gegossenem und/oder poliertem Aluminium, können Abweichungen in der Oberfläche, die durch den Herstellungsprozess bedingt sind, vorhanden sein.

4.3 Bei Nachbestellungen kann die Modellgleichheit sowie Gleichheit der Farbe, Struktur und Oberfläche nicht garantiert werden. Oben genannte Gründe berechtigen weder zur Annahmeverweigerung durch den Käufer, noch begründen sie einen Anspruch auf Änderung und/oder Rücknahme der Ware.

5. KAUFPREISE

Die Kaufpreise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und Frachtkosten.

Stand: 05.05.2023